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Wissen für Unternehmer · Ralf erklärt, Folge 18

Wochenarbeitszeit statt Achtstundentag: Was wirklich geplant ist

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Das Wichtigste in Kürze

  • Heute: 8 Stunden pro Werktag, bis 10 Stunden mit Ausgleich auf 8 Stunden im Schnitt von 6 Monaten.
  • Entwurf: Wochengrenze von Ø 48 Stunden über 12 Monate, aber nur mit Tarifvertrag und Gesundheitsschutz.
  • Die 11 Stunden Ruhezeit bleiben. Mehr als rund 12 Stunden Arbeit am Tag gehen nicht.
  • Kein Kabinettsbeschluss. Steuerfreie Überstunden sind nicht umgesetzt.
  • Jetzt: 10-Stunden-Tage mit Ausgleich nutzen, Tarifvertrag der Branche prüfen, Ruhezeiten dokumentieren.

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Ralf Sieben · Expertennetzwerk

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Was heute gilt

Nach dem Arbeitszeitgesetz sind acht Stunden pro Werktag erlaubt. Werktage sind Montag bis Samstag, das ergibt bis zu 48 Stunden pro Woche. Schon heute darfst du bis zu zehn Stunden am Tag arbeiten lassen. Bedingung ist, dass dein Mitarbeiter innerhalb von sechs Monaten im Schnitt auf acht Stunden pro Werktag kommt. Ab sechs Stunden Arbeit sind 30 Minuten Pause Pflicht, ab neun Stunden 45 Minuten. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen elf Stunden Ruhe liegen. Verstöße können Bußgelder bis 30.000 Euro kosten.

Was geplant ist

Im Juni 2026 wurde ein Entwurf aus dem Arbeitsministerium bekannt. Der Achtstundentag bleibt darin als Grundregel bestehen. Neu wäre: Statt einer Grenze pro Tag darf eine Grenze pro Woche gelten, im Schnitt höchstens 48 Stunden, gerechnet über zwölf Monate. Das soll aber nur mit Tarifvertrag gehen oder mit einer Betriebsvereinbarung, die auf einem Tarifvertrag beruht. Dazu muss es besondere Regeln zum Gesundheitsschutz geben. Die elf Stunden Ruhezeit bleiben, denn die schreibt auch das europäische Recht vor. Mehr als rund zwölf Stunden Arbeit am Tag wären deshalb nicht möglich.

Wie weit ist das?

Es ist nur ein Entwurf. Das Kabinett hat ihn nicht beschlossen, und die Koalition ist sich nicht einig. Das Handwerk kritisiert, dass viele Betriebe ohne Tarifvertrag leer ausgehen.

Steuerfreie Überstunden?

Steuerfreie Zuschläge für Überstunden stehen im Koalitionsvertrag, sind aber nicht umgesetzt. Überstunden rechnest du also weiter ganz normal ab. Steuerfrei sind heute nur Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.

Zwei Beispiele

Jens hat einen Malerbetrieb ohne Tarifvertrag. Im Sommer arbeitet sein Team vier Tage je zehn Stunden und freitags sechs Stunden. Das ist heute schon erlaubt. Auch eine Woche mit 50 Stunden geht, wenn er sie im Winter ausgleicht. Elf Stunden an einem Tag sind verboten. Daran würde sich für Jens auch mit dem neuen Gesetz nichts ändern. Ein tarifgebundener Betrieb könnte künftig zum Beispiel vier Tage je zwölf Stunden auf Montage arbeiten lassen, mit freien Tagen danach, wenn der Tarifvertrag das erlaubt.

Was du jetzt tun solltest

Stelle nichts um, solange kein Gesetz da ist. Nutze die heutigen Möglichkeiten mit zehn Stunden und Ausgleich und plane Spitzen über ein Arbeitszeitkonto. Prüfe, ob es für deine Branche einen Tarifvertrag gibt, zum Beispiel über die Innung. Dokumentiere Pausen und Ruhezeiten sauber. Dieses Video ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wird der Achtstundentag abgeschafft?+

Nein. Nach dem Entwurf des Arbeitsministeriums bleibt er die Grundregel. Eine Wochengrenze soll nur mit Tarifvertrag möglich werden.

Wie viele Stunden darf ich heute pro Tag arbeiten lassen?+

Bis zu zehn Stunden, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen im Schnitt acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden.

Was ist die geplante Wochenhöchstarbeitszeit?+

Im Schnitt höchstens 48 Stunden pro Woche, gerechnet über zwölf Monate. Das soll nur mit Tarifvertrag und Regeln zum Gesundheitsschutz gelten.

Bleibt die Ruhezeit von elf Stunden?+

Ja. Sie ist auch im europäischen Recht vorgeschrieben. Deshalb sind höchstens rund zwölf Stunden Arbeit am Tag möglich.

Sind Überstunden ab 2027 steuerfrei?+

Das steht im Koalitionsvertrag, ist aber nicht umgesetzt. Steuerfrei sind heute nur Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.

Ist das neue Arbeitszeitgesetz beschlossen?+

Nein. Es gibt nur einen Entwurf aus dem Arbeitsministerium, keinen Kabinettsbeschluss.

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