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Wissen für Unternehmer · Ralf erklärt, Folge 15

Energiekosten 2027: Was auf Betriebe zukommt

4 Minuten 3 Aufrufe

Das Wichtigste in Kürze

  • CO2-Preis 2027: 55 bis 65 € pro Tonne wie 2026. Ab 2028 startet der EU-Emissionshandel ohne festen Höchstpreis.
  • Strom: Der Bundeszuschuss zu den Netzen sinkt (Entwurf), Netzentgelte steigen. Ein Anbieterwechsel hilft dabei nicht.
  • Gasspeicherumlage ist seit 2026 weg. Gas-Netzentgelte steigen nur leicht.
  • Produzierende Betriebe, Bau sowie Land- und Forstwirtschaft holen sich die Stromsteuer beim Hauptzollamt zurück (250 € Eigenanteil).
  • Verträge prüfen, Lastspitzen senken, Eigenstrom nutzen, Förderung vor dem Auftrag beantragen.

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Ralf Sieben · Expertennetzwerk

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Der CO2-Preis bleibt 2027 stabil

Der CO2-Preis steckt in jedem Liter Diesel und Heizöl und in jeder Kilowattstunde Gas. 2027 soll er in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne bleiben, genau wie 2026. Der Bundestag hat das im Oktober 2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Bei 65 Euro sind das rund 17 Cent pro Liter Diesel oder Heizöl und gut einen Cent pro Kilowattstunde Gas, jeweils netto. Diese Kosten zahlst du heute schon. 2027 kommt hier also nichts dazu.

Ab 2028 wird es unsicher

Ab 2028 startet der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr. Dann gibt es keinen festen Höchstpreis mehr. Wer viel mit Diesel, Heizöl oder Gas arbeitet, sollte das in seiner Planung berücksichtigen.

Strom: Die Netzentgelte steigen

Beim Strom steigen vor allem die Netzentgelte. Der Bund will 2027 weniger Zuschuss zu den großen Stromnetzen zahlen, geplant sind 5,5 statt 6,5 Milliarden Euro. Die vorläufigen Entgelte für die großen Netze steigen dadurch von rund 2,9 auf 3,5 Cent pro Kilowattstunde. Bei den örtlichen Netzen sind es für Gewerbe oft einige Prozent mehr, je nach Region. Das Netzentgelt hängt an deinem Standort. Ein Anbieterwechsel hilft dabei nicht. Die Umlagen für 2027 werden Ende Oktober veröffentlicht.

Gas: eine gute Nachricht

Die Gasspeicherumlage ist seit Anfang 2026 abgeschafft. Die Netzentgelte für Gas steigen 2027 nur leicht.

Stromsteuer zurückholen

Die Stromsteuer beträgt 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Produzierende Betriebe können sich davon 2 Cent erstatten lassen. Dazu zählen die Industrie, das produzierende Handwerk, der Bau sowie Land- und Forstwirtschaft. Handel, Dienstleister und Büros sind nicht dabei. Die Erstattung kommt nicht von allein. Du beantragst sie beim Hauptzollamt. Die ersten 250 Euro im Jahr trägst du selbst.

Ein Beispiel

Eine Schreinerei verbraucht 40.000 Kilowattstunden im Jahr. Die Entlastung beträgt 2 Cent pro Kilowattstunde, also 800 Euro. Nach Abzug von 250 Euro Eigenanteil bekommt sie 550 Euro zurück, jedes Jahr. Den Antrag für 2025 kann sie noch bis Ende Dezember 2026 stellen.

Was du sonst tun kannst

Prüfe deine Verträge: Laufzeit, Preisanpassung und wie der CO2-Preis bei Gas und Heizöl berechnet wird. Senke deine Lastspitzen. Wenn nicht alle großen Maschinen gleichzeitig anlaufen, sinkt bei vielen Betrieben der Leistungspreis im Netzentgelt. Nutze eigenen Strom vom Dach. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart Netzentgelt, Umlagen und Steuer. Für eine Energieberatung oder effizientere Anlagen gibt es Förderprogramme. Frage vorher nach, ob sie noch laufen, und stelle den Antrag immer, bevor du den Auftrag vergibst. Dieses Video ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der CO2-Preis 2027?+

Nach dem Beschluss des Bundestags soll er 2027 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne liegen, wie 2026. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Wird Strom 2027 für Betriebe teurer?+

Vor allem die Netzentgelte steigen, weil der Bund weniger Zuschuss zu den Stromnetzen zahlen will. Wie stark, hängt von der Region und vom Netzbetreiber ab.

Wer bekommt die Stromsteuer erstattet?+

Unternehmen des produzierenden Gewerbes, also Industrie, produzierendes Handwerk und Bau, sowie Land- und Forstwirtschaft. Handel, Dienstleister und Büros nicht.

Wie beantrage ich die Stromsteuer-Entlastung?+

Beim zuständigen Hauptzollamt. Erstattet werden 2 Cent pro Kilowattstunde, soweit der Betrag im Jahr 250 Euro übersteigt.

Was ändert sich 2028 beim CO2-Preis?+

Ab 2028 startet der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr. Dann gibt es keinen festen Höchstpreis mehr.

Hilft ein Anbieterwechsel gegen höhere Netzentgelte?+

Nein. Das Netzentgelt hängt am Standort und wird vom örtlichen Netzbetreiber festgelegt. Ein Wechsel kann aber beim Energiepreis selbst helfen.

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