Wissen für Unternehmer · Ralf erklärt, Folge 16
Widerrufsbutton Pflicht: Onlineshop-Check für kleine Betriebe
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 19.06.2026 Pflicht: Button „Vertrag widerrufen“, während der ganzen Widerrufsfrist gut sichtbar.
- Ablauf: Name, Bestellung, E-Mail, dann „Widerruf bestätigen“. Danach sofort eine Bestätigung per E-Mail.
- Die Widerrufsbelehrung muss angepasst werden. Sonst drohen Abmahnungen und im schlimmsten Fall eine längere Frist.
- Barrierefreiheit: Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten und max. 2 Mio. € Umsatz oder Bilanz sind ausgenommen.
- Herstellerangaben, Verpackungsregister und Werbeaussagen prüfen. Abmahnungen anwaltlich prüfen lassen.
Im Video
Ralf Sieben · Expertennetzwerk
Marketingberatung · Wegberg · Gruppe Insider MG
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Zum Profil von ExpertennetzwerkDer Widerrufsbutton ist Pflicht
Seit dem 19. Juni 2026 muss jeder Onlineshop, der an Verbraucher verkauft, eine Schaltfläche zum Widerrufen anbieten. Der Widerruf soll genauso einfach sein wie der Kauf. Das gilt für Websites und Apps. Auch wer über einen Marktplatz verkauft, bleibt verantwortlich und muss prüfen, ob die Plattform den Button anbietet.
So muss der Button aussehen
Der Button trägt die Aufschrift „Vertrag widerrufen“ oder eine gleich eindeutige Formulierung. Er muss während der gesamten Widerrufsfrist gut sichtbar und leicht zu finden sein, zum Beispiel hervorgehoben im Fußbereich der Seite. Danach gibt der Kunde seinen Namen, die Bestellung und seine E-Mail-Adresse an. Mit einem zweiten Button „Widerruf bestätigen“ schickt er alles ab. Du musst sofort eine Bestätigung per E-Mail schicken, mit dem Inhalt des Widerrufs sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.
Die Belehrung anpassen
Auch die Widerrufsbelehrung muss angepasst werden. Sie muss sagen, wo der Button zu finden ist. Eine alte Belehrung kann sonst fehlerhaft sein.
Was droht
Fehlt der Button, drohen vor allem Abmahnungen. Die ersten sind bereits unterwegs. Möglich ist auch ein Bußgeld. Ist die Belehrung veraltet, kann im schlimmsten Fall die Widerrufsfrist länger laufen.
Barrierefreiheit
Seit Ende Juni 2025 müssen Onlineshops für Verbraucher barrierefrei sein. Sie müssen also auch für Menschen nutzbar sein, die schlecht sehen oder nur die Tastatur verwenden. Kleinstunternehmen sind ausgenommen. Das sind Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Die Ausnahme gilt auch beim Verkauf von Waren, denn der Shop selbst zählt als Dienstleistung. Bewahre einen Nachweis über deine Größe auf.
Größere Shops brauchen gute Kontraste, Bildbeschreibungen, Bedienung per Tastatur und verständliche Formulare. Das gilt auch für den Bestellvorgang und das Cookie-Banner. Dazu gehört eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Seite. Bei schweren Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 Euro.
Ein Beispiel
Lea verkauft Holzspielzeug online. Sie hat vier Mitarbeiter und 800.000 Euro Umsatz. Bei der Barrierefreiheit ist sie ausgenommen. Den Widerrufsbutton braucht sie trotzdem.
Weitere Pflichten
Zu jedem Produkt gehören Herstellerangaben mit Adresse. Für Verpackungen brauchst du eine Registrierung im Verpackungsregister. Seit Ende September 2026 sind pauschale Werbeaussagen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ ohne Nachweis verboten. Bei Rabatten gilt der niedrigste Preis der letzten 30 Tage als Vergleich. Bekommst du eine Abmahnung, unterschreibe nichts ungeprüft und lass sie anwaltlich prüfen. Dieses Video ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Seit wann ist der Widerrufsbutton Pflicht?+
Seit dem 19. Juni 2026. Er gilt für alle Onlineshops und Apps, die an Verbraucher verkaufen, auch beim Verkauf über Marktplätze.
Wie muss der Widerrufsbutton aussehen?+
Ein gut sichtbarer Button „Vertrag widerrufen“, danach Name, Bestellung und E-Mail-Adresse und ein zweiter Button „Widerruf bestätigen“. Danach folgt sofort eine Bestätigung per E-Mail.
Muss ich meine Widerrufsbelehrung ändern?+
Ja. Die Belehrung muss angeben, wo die Widerrufsfunktion zu finden ist. Eine alte Belehrung kann fehlerhaft sein.
Was passiert, wenn der Button fehlt?+
Es drohen Abmahnungen und ein Bußgeld. Ist die Belehrung veraltet, kann im schlimmsten Fall die Widerrufsfrist länger laufen.
Muss mein kleiner Onlineshop barrierefrei sein?+
Nicht, wenn du ein Kleinstunternehmen bist: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Das gilt auch beim Verkauf von Waren.
Was tun bei einer Abmahnung?+
Nichts ungeprüft unterschreiben und die Abmahnung anwaltlich prüfen lassen. Manche Abmahnungen sind nicht berechtigt.
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