Wissen für Unternehmer · Ralf erklärt, Folge 21
Mutterschutz: Was Arbeitgeber tun müssen, auch nach Fehlgeburt
Das Wichtigste in Kürze
- Schwangerschaft sofort der Aufsichtsbehörde melden und vertraulich behandeln.
- Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz vorher erstellen. Reihenfolge: umgestalten, umsetzen, erst dann Beschäftigungsverbot.
- Schutzfristen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Nach Fehlgeburt: 2, 6 oder 8 Wochen ab der 13., 17. oder 20. Woche.
- Nach einer Fehlgeburt nach der 12. Woche gilt 4 Monate Kündigungsschutz.
- Kasse zahlt höchstens 13 € am Tag, du den Zuschuss bis zum Netto. Über die Umlage U2 bekommst du alles zurück.
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Ralf Sieben · Expertennetzwerk
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Zum Profil von ExpertennetzwerkDie Kosten bekommst du zurück
Mutterschutz ist für Arbeitgeber planbar. Die Kosten bekommst du über die Umlage U2 fast vollständig zurück. Die U2 gilt für jeden Betrieb, egal wie groß.
Schritt 1: Meldung an die Behörde
Sagt dir eine Mitarbeiterin, dass sie schwanger ist, meldest du das sofort der Aufsichtsbehörde. In Nordrhein-Westfalen ist das die Bezirksregierung. Die Meldung geht auch online. Die Information behandelst du vertraulich und gibst sie ohne Einverständnis nicht weiter.
Schritt 2: Gefährdungsbeurteilung
Für jeden Arbeitsplatz brauchst du schon vorher eine Gefährdungsbeurteilung, auch wenn gerade niemand schwanger ist. Nach der Mitteilung legst du konkrete Schutzmaßnahmen fest und bietest ein Gespräch an. Dabei gilt eine feste Reihenfolge: zuerst den Arbeitsplatz umgestalten, dann auf einen anderen Arbeitsplatz umsetzen, erst dann ein Beschäftigungsverbot. Ein Beispiel: Mia arbeitet in einer Lackiererei. Mit Lösemitteln darf sie in der Schwangerschaft nicht arbeiten. Ihr Chef setzt sie ins Büro und an die Auftragsannahme.
Arbeitszeit und Schutzfristen
Schwangere dürfen höchstens achteinhalb Stunden am Tag arbeiten. Zwischen 20 und 6 Uhr und grundsätzlich auch sonntags ist Arbeit verboten. Ausnahmen gibt es nur mit ihrem Einverständnis und unter strengen Bedingungen. In den sechs Wochen vor der Geburt darf sie nur arbeiten, wenn sie es ausdrücklich will. In den acht Wochen nach der Geburt ist Arbeit verboten, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen.
Neu seit Juni 2025: Schutz nach einer Fehlgeburt
Seit dem 1. Juni 2025 gibt es auch nach einer Fehlgeburt Schutzfristen. Ab der 13. Schwangerschaftswoche sind es zwei Wochen, ab der 17. Woche sechs Wochen und ab der 20. Woche acht Wochen. Die Frist beginnt am Tag der Fehlgeburt. Die Frau kann ausdrücklich erklären, dass sie trotzdem arbeiten möchte, am besten schriftlich. Diese Erklärung kann sie jederzeit zurücknehmen. Nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Woche gilt außerdem vier Monate Kündigungsschutz.
Mutterschaftsgeld und Zuschuss
In den Schutzfristen zahlt die Krankenkasse höchstens 13 Euro am Tag. Den Rest bis zum Nettolohn zahlst du als Zuschuss. Bei 3.000 Euro netto im Monat sind das 100 Euro am Tag. Die Kasse zahlt 13 Euro, du 87 Euro. Über die Umlage U2 bekommst du den Zuschuss komplett zurück. Das gilt auch für den Lohn bei einem Beschäftigungsverbot und für deine Anteile zur Sozialversicherung. Den Antrag stellst du über deine Lohnsoftware.
Bußgelder
Fehlt die Gefährdungsbeurteilung oder die Meldung an die Behörde, drohen bis 5.000 Euro. Beschäftigst du eine Schwangere unzulässig, drohen bis 30.000 Euro. Dieses Video ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn eine Mitarbeiterin schwanger ist?+
Sofort die Aufsichtsbehörde informieren, die Gefährdungsbeurteilung prüfen, Schutzmaßnahmen festlegen und ein Gespräch anbieten. Die Information bleibt vertraulich.
Gibt es Mutterschutz nach einer Fehlgeburt?+
Ja, seit dem 1. Juni 2025. Ab der 13. Schwangerschaftswoche gilt eine Schutzfrist von zwei Wochen, ab der 17. Woche sechs Wochen und ab der 20. Woche acht Wochen.
Darf eine Frau nach einer Fehlgeburt freiwillig arbeiten?+
Ja, wenn sie sich ausdrücklich dazu bereit erklärt. Sie kann die Erklärung jederzeit zurücknehmen.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld?+
Die Differenz zwischen 13 Euro Mutterschaftsgeld der Kasse und dem täglichen Nettoentgelt. Bei 3.000 Euro netto sind das 87 Euro pro Tag.
Bekomme ich die Kosten erstattet?+
Ja. Über die Umlage U2 erstattet die Krankenkasse den Zuschuss, den Mutterschutzlohn und die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung vollständig.
Was passiert ohne Gefährdungsbeurteilung?+
Es droht ein Bußgeld bis 5.000 Euro. Wer eine Schwangere unzulässig beschäftigt, riskiert bis 30.000 Euro.
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