Wissen für Unternehmer · Ralf erklärt, Folge 10
Handwerkerbonus wird gekürzt: Was das für deine Kunden heißt
Das Wichtigste in Kürze
- Heute: 20 % der Arbeitskosten von der Steuer, höchstens 1.200 € im Jahr. Begünstigt sind Arbeitskosten bis 6.000 €.
- Laut Entwurf ab 2027: 15 %, höchstens 900 €. Beschlossen ist das noch nicht.
- Es zählt das Jahr der Zahlung. Bezahlt der Kunde 2026, gilt noch die alte Regel.
- Nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten zählen, kein Material. Bezahlung nur per Überweisung.
- Keine feste Ersparnis versprechen und keine künstlichen Vorauszahlungen vereinbaren.
Was der Handwerkerbonus ist
Mit dem Handwerkerbonus ziehen Privatkunden einen Teil deiner Arbeitskosten direkt von ihrer Einkommensteuer ab. Heute sind es 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Damit sind Arbeitskosten bis 6.000 Euro im Jahr begünstigt. Dazu zählen Lohn, Fahrtkosten und Maschinenkosten, jeweils mit Umsatzsteuer. Das Material zählt nicht. Deshalb gehören Arbeitskosten und Material auf der Rechnung getrennt ausgewiesen.
Die Voraussetzungen
Der Kunde braucht eine Rechnung und muss überweisen. Bei Barzahlung gibt es keinen Bonus. Die Arbeit muss im Haushalt des Kunden erbracht werden. Auch Mieter profitieren, zum Beispiel über die Nebenkostenabrechnung für Reparaturen im Haus. Nicht begünstigt sind Neubauten bis zur Fertigstellung und Arbeiten, die schon öffentlich gefördert werden, etwa über einen Förderkredit.
Was sich ändern soll
Nach dem Regierungsentwurf zur Einkommensteuerreform 2027 soll der Bonus ab dem Jahr 2027 auf 15 Prozent sinken, höchstens 900 Euro. Das Kabinett hat den Entwurf im September 2026 verabschiedet. Der Bundestag hat ihn im Oktober zum ersten Mal beraten. Beschlossen ist die Kürzung noch nicht. Bis zu einer Änderung gelten weiter 20 Prozent und höchstens 1.200 Euro.
Ein Rechenbeispiel
Bei einer Badsanierung mit 8.000 Euro Arbeitskosten sind höchstens 6.000 Euro begünstigt. Heute spart der Kunde davon 20 Prozent, also 1.200 Euro. Nach der geplanten Regel wären es 900 Euro, also 300 Euro weniger. Die Ersparnis wirkt nur, soweit der Kunde Einkommensteuer zahlt, und sie sinkt, wenn er im selben Jahr weitere Handwerkerkosten hat.
Das Jahr der Zahlung entscheidet
Für die Steuer zählt das Jahr, in dem der Kunde bezahlt. Wird ein Auftrag 2026 erledigt und 2026 bezahlt, gilt noch die alte Regel. Wird die Rechnung erst im Januar 2027 bezahlt, gilt bereits die neue Regel, wenn das Gesetz so kommt. Das gilt auch dann, wenn die Arbeit schon im Dezember fertig war.
So nutzt du das im Verkauf
Wer jetzt noch beauftragt, kann den höheren Bonus mitnehmen. Plane Termine und Rechnungen so, dass dein Kunde noch dieses Jahr überweisen kann. Vereinbare aber keine künstlichen Vorauszahlungen. Finanzgerichte haben nicht angeforderte Vorauszahlungen schon abgelehnt. Abschläge müssen zur erbrachten Arbeit passen. Versprich keine bestimmte Ersparnis. Sie hängt von der Steuer deines Kunden ab. Für Steuerfragen ist das Steuerbüro zuständig.
Energetische Sanierung
Für energetische Sanierungen gibt es eine eigene Steuerförderung: 20 Prozent, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 Euro je Objekt. Sie soll nach dem Entwurf nicht gekürzt werden. Kombinieren lässt sie sich mit dem Handwerkerbonus für dieselben Kosten nicht.
Die Rechnung richtig schreiben
Weise Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten als eigenen Betrag mit Umsatzsteuer aus. Schreib dazu, dass per Überweisung gezahlt wird. So hat dein Kunde alles, was er für den Bonus braucht. Dieses Video ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Handwerkerbonus 2026?+
20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro Steuerermäßigung im Jahr. Begünstigt sind Arbeitskosten bis 6.000 Euro.
Wird der Handwerkerbonus 2027 gekürzt?+
Nach dem Regierungsentwurf zur Einkommensteuerreform soll er ab 2027 auf 15 Prozent und höchstens 900 Euro sinken. Beschlossen ist das noch nicht.
Zählt das Jahr der Arbeit oder der Zahlung?+
Es zählt das Jahr der Zahlung. Wer 2026 bezahlt, bekommt noch die bisherige Ermäßigung, auch wenn die Arbeit früher erledigt wurde.
Welche Kosten sind beim Handwerkerbonus begünstigt?+
Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten einschließlich Umsatzsteuer. Materialkosten sind nicht begünstigt und sollten getrennt auf der Rechnung stehen.
Gibt es den Handwerkerbonus bei Barzahlung?+
Nein. Der Kunde braucht eine Rechnung und muss den Betrag unbar zahlen, zum Beispiel per Überweisung.
Können Mieter den Handwerkerbonus nutzen?+
Ja, zum Beispiel über die Nebenkostenabrechnung, wenn dort Handwerkerleistungen für das Haus ausgewiesen sind.
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