Wissen für Unternehmer · Ralf erklärt, Folge 20
Erbschaftsteuer und Betriebsnachfolge: Was das Urteil ändern könnte
Das Wichtigste in Kürze
- Das BVerfG hat am 12. und 13.10.2026 verhandelt. Ein Urteil wird zum Jahreswechsel oder Anfang 2027 erwartet.
- Bis dahin gilt das heutige Recht: Freibeträge Kind 400.000 €, Ehepartner 500.000 €, alle 10 Jahre neu.
- Betriebsvermögen: 85 % steuerfrei (5 Jahre) oder auf Antrag 100 % (7 Jahre). Bis 5 Beschäftigte keine Lohnsummen-Prüfung.
- Fachleute erwarten eher Nachbesserungen mit Übergangsfrist als ein Ende der Verschonung.
- Geplante Übergaben nicht aufschieben, aber keine Hauruck-Schenkung. Notfallplan anlegen, beraten lassen.
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Ralf Sieben · Expertennetzwerk
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Zum Profil von ExpertennetzwerkNachfolge in Zahlen
Bis 2030 stehen in Deutschland nach Schätzung des IfM Bonn rund 186.000 Betriebe zur Übergabe an. Viele Inhaber finden keinen Nachfolger. Umso wichtiger ist es, die Nachfolge früh zu planen. Dazu gehört auch die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Die Verhandlung in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober 2026 an zwei Tagen verhandelt. Am ersten Tag ging es um eine Klage von Bayern. Bayern will regional unterschiedliche und höhere Freibeträge. Am zweiten Tag ging es um die Verfassungsbeschwerde eines Erben von Privatvermögen. Er fühlt sich benachteiligt, weil Erben von Betrieben oft kaum Steuer zahlen. Ein Urteil wird zum Jahreswechsel oder Anfang 2027 erwartet. Bis dahin gilt das heutige Recht unverändert.
Was heute gilt
Jedes Kind hat einen Freibetrag von 400.000 Euro, der Ehepartner 500.000 Euro, Enkel 200.000 Euro. Diese Freibeträge gibt es alle zehn Jahre neu. Für Betriebsvermögen gibt es eine Verschonung: 85 Prozent bleiben steuerfrei, wenn der Nachfolger den Betrieb fünf Jahre weiterführt und die Arbeitsplätze im Wesentlichen erhält. Auf Antrag sind 100 Prozent steuerfrei. Dann gelten sieben Jahre und strengere Regeln. Bei höchstens fünf Beschäftigten entfällt die Prüfung der Lohnsumme. Vermögen, das nicht zum Betrieb gehört, etwa vermietete Wohnungen oder viel Geld auf dem Konto, ist nur eingeschränkt begünstigt.
Was das Urteil bringen könnte
Die meisten Fachleute erwarten, dass das Gericht Teile beanstandet, das Gesetz aber für eine Übergangszeit weiter gelten lässt. Dann muss der Gesetzgeber nachbessern. In der Verhandlung wurden vor allem die Regeln für sehr große Erbschaften kritisiert. Die normale Verschonung hielten mehrere Gutachter für zulässig. Politisch gibt es Vorschläge, etwa von der SPD einen Lebensfreibetrag und einen eigenen Freibetrag für Unternehmen. Das ist aber nur ein Konzept, kein Gesetz.
Jetzt schnell verschenken?
Viele Berater sagen: Eine Übergabe, die du ohnehin geplant hast, solltest du nicht auf die lange Bank schieben. Eine Hauruck-Schenkung nur wegen des Urteils ist aber keine gute Idee. Ein Beispiel: Paul ist 63 und hat eine Schreinerei mit acht Mitarbeitern. Seine Tochter soll übernehmen, die Übergabe ist seit zwei Jahren geplant. Mit Steuerberater und Notar zieht er die Schenkung vor, sichert sich mit einer Rücktrittsklausel ab und legt einen Notfallplan an.
Was du jetzt tun solltest
Fange früh an, eine Übergabe dauert meist mehrere Jahre. Lass deinen Betrieb bewerten und prüfe, wie viel Vermögen nicht zum Betrieb gehört. Stimme Testament, Gesellschaftsvertrag und Ehevertrag aufeinander ab. Lege einen Notfallplan mit Vollmachten und Zugängen an. Binde Steuerberater und Notar früh ein, auch deine Kammer berät zur Nachfolge. Dieses Video ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Ändert sich die Erbschaftsteuer 2027?+
Das ist offen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober 2026 verhandelt, ein Urteil wird Anfang 2027 erwartet. Bis dahin gilt das heutige Recht.
Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder?+
400.000 Euro je Elternteil. Für Ehepartner sind es 500.000 Euro, für Enkel 200.000 Euro. Die Freibeträge gibt es alle zehn Jahre neu.
Wie viel Betriebsvermögen bleibt steuerfrei?+
Bei der Regelverschonung 85 Prozent, wenn der Betrieb fünf Jahre fortgeführt wird. Auf Antrag 100 Prozent mit sieben Jahren und strengeren Regeln.
Gilt die Lohnsummenregel auch für kleine Betriebe?+
Bei höchstens fünf Beschäftigten entfällt die Prüfung der Lohnsumme. Darüber gelten gestaffelte Anforderungen.
Sollte ich meinen Betrieb jetzt schnell verschenken?+
Viele Berater raten, ohnehin geplante Übergaben nicht aufzuschieben, aber keine überstürzte Schenkung nur wegen des Urteils. Lass dich vorher beraten.
Was gehört zu einer guten Nachfolgeplanung?+
Früher Start, Unternehmensbewertung, abgestimmte Verträge, ein Notfallplan mit Vollmachten und frühe Beratung durch Steuerberater, Notar und Kammer.
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