Wissen für Unternehmer · Ralf erklärt, Folge 9
Einkommensteuerreform 2027: Was sie Unternehmern bringt
Das Wichtigste in Kürze
- Noch ein Entwurf: Kabinett im September 2026, Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen. Geplanter Start 01.01.2027.
- Grundfreibetrag 12.564 €, 42 % ab 70.601 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 €, Kindergeld 267 €.
- Entlastung klein: rund 53 € bei 40.000 €, rund 106 € ab 70.000 € Einkommen im Jahr.
- 45 % schon ab 250.000 €, neu 47 % ab 280.000 €. Ab rund 253.500 € zahlen Inhaber mehr als heute.
- Gegenfinanzierung: Minijob-Pauschsteuer 2 → 5 %, Handwerkerbonus 20 → 15 %.
Der Stand
Die Einkommensteuerreform 2027 ist ein Gesetzentwurf. Das Bundeskabinett hat ihn im September 2026 beschlossen. Der Bundestag berät ihn gerade, auch der Bundesrat muss zustimmen. Geplant ist der Start am 1. Januar 2027. Bis dahin können sich noch Punkte ändern.
Was besser wird
Der Grundfreibetrag steigt auf 12.564 Euro. Bis zu diesem Einkommen zahlt niemand Einkommensteuer. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent beginnt etwas später, ab 70.601 Euro. Für Arbeitnehmer steigt der Pauschbetrag für Werbungskosten von 1.230 auf 1.430 Euro. Viele müssen dann keine Werbungskosten mehr einzeln angeben. Das Kindergeld steigt auf 267 Euro im Monat.
Wie viel das bringt
Die Entlastung ist klein. Bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen sind es rund 53 Euro weniger Steuer im Jahr. Ab rund 70.000 Euro sind es etwa 106 Euro. Das ist eher ein Ausgleich für die Inflation. Für deine Mitarbeiter steigt das Netto nur leicht.
Mehr Steuer für hohe Gewinne
Die Reichensteuer von 45 Prozent soll schon ab 250.000 Euro gelten, bisher ab 277.826 Euro. Neu ist eine Stufe von 47 Prozent ab 280.000 Euro. Bei Ehepaaren mit Zusammenveranlagung gelten die doppelten Beträge. Das trifft vor allem Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, weil der Gewinn ihr Einkommen ist. Ab rund 253.500 Euro zahlt ein Single mehr als heute. Bei 300.000 Euro sind es rund 1.100 Euro mehr Steuer im Jahr, dazu etwas Solidaritätszuschlag.
Was gleich bleibt
Die Anrechnung der Gewerbesteuer und die Regel für Gewinne, die im Betrieb bleiben, ändert der Entwurf nicht.
Zuschläge für Sonntag und Feiertag
Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit sollen bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro steuerfrei sein, statt bisher 50 Euro. Für Nachtzuschläge bleibt es bei 50 Euro. Der Bundesrat will diesen Punkt noch einmal prüfen lassen.
Die Gegenfinanzierung
Bezahlt wird die Reform unter anderem mit zwei Punkten, die Betriebe direkt treffen. Die Pauschsteuer für Minijobs soll von 2 auf 5 Prozent steigen. Der Handwerkerbonus soll von 20 auf 15 Prozent sinken, höchstens 900 Euro. Zu beiden Themen gibt es eigene Folgen von Ralf.
Was du jetzt tun solltest
Liegt dein Gewinn deutlich über 250.000 Euro, sprich mit deinem Steuerbüro über die Vorauszahlungen und die Rechtsform. Rechne bei der Entlastung nicht mit viel. Plane mit den Zahlen von heute, bis das Gesetz beschlossen ist. Dieses Video ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Ist die Einkommensteuerreform 2027 beschlossen?+
Nein. Das Kabinett hat den Entwurf im September 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Geplant ist der Start am 1. Januar 2027.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2027?+
Nach dem Entwurf 12.564 Euro. 2028 soll er auf 12.900 Euro steigen.
Ab wann gilt der Spitzensteuersatz 2027?+
Die 42 Prozent sollen ab 70.601 Euro gelten, 45 Prozent ab 250.000 Euro und neu 47 Prozent ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.
Wie viel Steuer spare ich durch die Reform?+
Wenig. Bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen rund 53 Euro im Jahr, ab rund 70.000 Euro etwa 106 Euro.
Ab welchem Einkommen zahle ich mehr Steuer?+
Als Single ab rund 253.500 Euro zu versteuerndem Einkommen. Bei Ehepaaren mit Zusammenveranlagung gilt der doppelte Betrag.
Was ändert sich bei Sonntagszuschlägen?+
Zuschläge für Sonntag und Feiertag sollen bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro steuerfrei sein. Für Nachtzuschläge bleibt es bei 50 Euro.
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