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Wissen für Unternehmer · Ralf erklärt, Folge 4

Aktivrente: Rentner beschäftigen und bis 2.000 € im Monat steuerfrei zahlen

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Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 1. Januar 2026 sind bis zu 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei, wenn Angestellte nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten.
  • Der Freibetrag gilt ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze und kann nicht auf andere Monate übertragen werden.
  • Nicht begünstigt sind Minijobber, Selbstständige, Beamte im Dienst und Frührentner vor der Regelaltersgrenze.
  • Steuerfrei heißt nicht beitragsfrei: Die Sozialversicherung bleibt, der Arbeitgeber zahlt seine Anteile weiter.
  • Kein Antrag nötig: Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag direkt in der Lohnabrechnung.

Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag für Menschen, die nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Sie gilt seit dem 1. Januar 2026. Grundlage ist das Aktivrentengesetz. Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat bleiben steuerfrei. Im Jahr sind das bis zu 24.000 Euro. Die Regel ist unbefristet. Für Betriebe ist das eine gute Möglichkeit, erfahrene Leute zu halten oder zurückzuholen.

Ab wann der Freibetrag gilt

Der Freibetrag gilt erst ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer 1960 geboren ist, erreicht sie mit 66 Jahren und 4 Monaten. Für den Jahrgang 1961 sind es 66 Jahre und 6 Monate. Ein Beispiel: Erreicht jemand die Grenze im April, gilt der Freibetrag ab Mai. Im ersten Jahr sind das 8 Monate und höchstens 16.000 Euro.

Wer begünstigt ist

Begünstigt sind Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Das sind ganz normale Jobs in Teilzeit oder Vollzeit, auch Midijobs. Nicht begünstigt sind Minijobber, Selbstständige und Beamte im aktiven Dienst. Auch Frührentner bekommen die Aktivrente erst, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Eine Rente muss nicht laufen. Wer die Rente aufschiebt und weiterarbeitet, bekommt den Freibetrag trotzdem. Dazu steigt die spätere Rente um 0,5 Prozent für jeden Monat Aufschub.

Rechenbeispiele

Verdient dein Mitarbeiter 2.000 Euro brutto im Monat, ist der ganze Lohn steuerfrei. Verdient er 3.000 Euro, bleiben 2.000 Euro frei. Die übrigen 1.000 Euro werden normal versteuert. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen im jeweiligen Monat zum Lohn dazu. Was in einem Monat nicht genutzt wird, verfällt. Man kann es nicht auf andere Monate übertragen.

Sozialversicherung bleibt

Steuerfrei heißt nicht beitragsfrei. Die Aktivrente ist voll beitragspflichtig. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiter an. Bezieht dein Mitarbeiter eine volle Altersrente, ist er selbst in der Rentenversicherung frei. Du als Arbeitgeber zahlst deinen Anteil aber weiter. Dein Mitarbeiter kann freiwillig mitzahlen und so seine Rente erhöhen. In der Arbeitslosenversicherung zahlst du ebenfalls deinen halben Beitrag. Dein Mitarbeiter ist davon befreit.

Lohnabrechnung

Ein Antrag ist nicht nötig. Du berücksichtigst den Freibetrag direkt beim Lohnsteuerabzug. Prüf aber deine Lohnsoftware. Der Freibetrag läuft nicht in jedem Programm automatisch mit. Wurde er seit Januar vergessen, korrigierst du die Abrechnung. Hat dein Mitarbeiter mehrere Jobs, gilt der Freibetrag nur bei einem Arbeitgeber. Bei Steuerklasse VI braucht es eine schriftliche Bestätigung, dass der Freibetrag nicht schon woanders genutzt wird.

Weitere Vorteile für Betriebe

Seit 2026 darfst du frühere Mitarbeiter nach Erreichen der Regelaltersgrenze wieder befristet einstellen, auch ohne Sachgrund. Ein Vertrag darf bis zu 2 Jahre laufen, insgesamt sind bis zu 8 Jahre möglich. Hinzuverdienstgrenzen bei der Altersrente gibt es seit 2023 nicht mehr. Dein Mitarbeiter verliert also keine Rente, wenn er bei dir arbeitet. Dieses Video ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie viel dürfen Rentner mit der Aktivrente steuerfrei verdienen?+

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat, also bis zu 24.000 Euro im Jahr. Was darüber liegt, wird normal versteuert.

Ab wann gilt die Aktivrente?+

Das Gesetz gilt seit 1. Januar 2026. Für den einzelnen Mitarbeiter gilt der Freibetrag ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Gilt die Aktivrente auch für Minijobber?+

Nein. Begünstigt sind nur Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber reguläre Rentenbeiträge zahlt. Minijobber, Selbstständige und Beamte im Dienst sind ausgenommen.

Muss der Mitarbeiter schon Rente beziehen?+

Nein. Entscheidend ist die Regelaltersgrenze. Wer die Rente aufschiebt, bekommt den Freibetrag trotzdem und zusätzlich einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent je Monat.

Fallen bei der Aktivrente Sozialversicherungsbeiträge an?+

Ja. Die Aktivrente ist nur steuerfrei. Kranken- und Pflegeversicherung bleiben, der Arbeitgeber zahlt seine Anteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung weiter.

Muss die Aktivrente beantragt werden?+

Nein. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag direkt beim Lohnsteuerabzug. Die Lohnsoftware sollte geprüft werden, weil nicht jedes Programm ihn automatisch abzieht.

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