Wissen für Unternehmer · Ralf erklärt, Folge 1
Mindestlohn 14,60 € und Minijob-Grenze 633 €: Verträge jetzt prüfen
Das Wichtigste in Kürze
- Der Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 von 13,90 € auf 14,60 € pro Stunde.
- Die Minijob-Grenze steigt automatisch von 603 € auf 633 € im Monat. Das reicht für rund 43 Stunden zum Mindestlohn.
- Wer über dem Mindestlohn bezahlt wird und den Stundenlohn erhöht, kann regelmäßig über 633 € landen. Dann ist es ein Midijob mit Sozialversicherung.
- Ein fester Monatslohn von 603 € bei 43 Stunden liegt 2027 unter dem Mindestlohn. Lohn erhöhen oder Stunden senken.
- Arbeit auf Abruf ohne feste Stundenzahl gilt als 20 Stunden pro Woche. Damit kippt jeder Minijob.
Was ändert sich zum 1. Januar 2027?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 13,90 Euro auf 14,60 Euro pro Stunde. Das sind 70 Cent mehr, also rund 5 Prozent. Die Erhöhung gilt für fast alle Beschäftigten. Dazu zählen Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte und Minijobber. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Auszubildende, für Jugendliche ohne Berufsabschluss und für Pflichtpraktika.
Warum die Minijob-Grenze mitwächst
Die Minijob-Grenze ist seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt. Gerechnet wird so: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Für 2027 ergibt das 633 Euro im Monat. Bisher sind es 603 Euro. Die Formel sorgt dafür, dass ein Minijob zum Mindestlohn rund 43 Stunden im Monat erlaubt. Das entspricht etwa 10 Stunden pro Woche.
Wer genau den Mindestlohn bekommt, ist meist sicher
Zahlst du deiner Aushilfe genau den Mindestlohn, passt du den Stundenlohn auf 14,60 Euro an. Die Stunden können bleiben. Die neue Grenze von 633 Euro deckt die gleiche Stundenzahl ab wie vorher. Das Risiko liegt an anderer Stelle.
Falle 1: Die Lohnerhöhung schiebt über die Grenze
Deine Aushilfe bekommt heute 15 Euro und arbeitet 40 Stunden im Monat. Das sind 600 Euro und damit ein Minijob. Viele Betriebe erhöhen jetzt auf 16 Euro, damit der Abstand zum Mindestlohn bleibt. Dann sind es 640 Euro im Monat. Das liegt über 633 Euro. Bleibt das regelmäßig so, ist es kein Minijob mehr. Es wird ein Midijob im Übergangsbereich bis 2.000 Euro. Dann zahlen du und deine Aushilfe Beiträge zur Sozialversicherung. Fällt das erst bei einer Prüfung auf, drohen Nachzahlungen. Die Lösung ist einfach: Stunden leicht senken oder die Erhöhung bewusst als Midijob planen.
Falle 2: Der feste Monatslohn liegt unter dem Mindestlohn
Manche Verträge nennen nur einen festen Betrag, zum Beispiel 603 Euro im Monat. Arbeitet die Aushilfe dafür 43 Stunden, sind das nur 14,02 Euro pro Stunde. Ab Januar 2027 ist das zu wenig. Du musst den Lohn anheben oder die Stunden senken. Rechne deshalb jeden Pauschalvertrag auf den Stundenlohn herunter.
Falle 3: Arbeit auf Abruf ohne feste Stunden
Steht im Vertrag keine feste Wochenarbeitszeit, gelten gesetzlich 20 Stunden pro Woche als vereinbart. Das regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Bei 14,60 Euro sind das rund 1.264 Euro im Monat. Damit ist der Minijob sofort weg. Schreib also in jeden Abrufvertrag eine feste Stundenzahl pro Woche.
Zeiterfassung nicht vergessen
Für Minijobber musst du Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit aufschreiben. Das muss spätestens nach 7 Tagen passieren. Die Aufzeichnungen bewahrst du 2 Jahre auf. Ohne Zeiterfassung kannst du bei einer Prüfung kaum belegen, dass der Mindestlohn eingehalten wurde.
Deine Checkliste bis Jahresende
Geh jeden Minijob einmal durch. Prüfe die Stunden pro Monat. Prüfe den Stundenlohn, er muss mindestens 14,60 Euro betragen. Prüfe den Vertrag auf eine feste Stundenzahl und eine klare Abrufregel. Passe alles bis zum 31. Dezember 2026 an. Bei Fragen zu deinem Einzelfall hilft dir dein Steuerbüro oder deine Lohnabrechnung weiter. Dieses Video ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn ab Januar 2027?+
Ab 1. Januar 2027 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 14,60 Euro pro Stunde. Bis Ende 2026 gelten 13,90 Euro.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?+
Die Minijob-Grenze steigt 2027 auf 633 Euro im Monat. Sie wird aus dem Mindestlohn berechnet: 14,60 Euro mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet.
Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2027 arbeiten?+
Zum Mindestlohn sind es rund 43 Stunden im Monat. Wer mehr als den Mindestlohn verdient, darf entsprechend weniger Stunden arbeiten, damit die 633 Euro nicht regelmäßig überschritten werden.
Was passiert, wenn ein Minijobber regelmäßig mehr als 633 Euro verdient?+
Dann ist es kein Minijob mehr, sondern ein Midijob im Übergangsbereich bis 2.000 Euro. Es fallen Beiträge zur Sozialversicherung an. Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten in bis zu zwei Monaten im Jahr ist erlaubt.
Was gilt bei Arbeit auf Abruf ohne feste Stundenzahl?+
Fehlt eine feste Wochenarbeitszeit im Vertrag, gelten gesetzlich 20 Stunden pro Woche als vereinbart. Zum Mindestlohn von 14,60 Euro sind das rund 1.264 Euro im Monat. Das liegt weit über der Minijob-Grenze.
Muss ich die Arbeitszeit von Minijobbern aufschreiben?+
Ja. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen spätestens nach 7 Tagen aufgezeichnet und 2 Jahre aufbewahrt werden. Ausgenommen sind Minijobs in Privathaushalten.
Ralf Sieben persönlich kennenlernen?
Besuche ein Treffen kostenlos als Gast.

