Zum Inhalt springen

Wissen für Unternehmer · Ralf erklärt, Folge 13

Telefon-AU vor dem Aus: Was Arbeitgeber heute schon dürfen

4 Minuten 3 Aufrufe

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Telefon-AU gilt weiter: bekannte Patienten, höchstens 5 Tage. Die Abschaffung ist geplant, ein Gesetz fehlt noch.
  • Die Krankschreibung ab dem ersten Tag darfst du schon heute verlangen, auch ohne besonderen Grund.
  • Die Regel gehört in den Arbeitsvertrag. Mit Betriebsrat brauchst du für eine Regel für alle seine Zustimmung.
  • Die eAU rufst du nach einer Krankmeldung selbst ab. Nach der Diagnose fragst du nicht.
  • Bei passgenauen Krankschreibungen in der Kündigungsfrist kann der Beweiswert erschüttert sein.

Im Video

Ralf Sieben · Expertennetzwerk

Marketingberatung · Wegberg · Gruppe Insider MG

Exclusive Mitgliedschaft innerhalb der Gruppe in der man Mitglied ist. Freundschaften wieder aufleben lassen, probleme gemeinsam lösen statt alleine. Austausch auf Augenhöhe, miteinander statt gegeneinander.

Zum Profil von Expertennetzwerk

Die Telefon-AU heute

Die telefonische Krankschreibung ist seit Ende 2023 dauerhaft erlaubt. Sie gilt nur für Patienten, die die Praxis kennt, und nur für höchstens fünf Tage. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Was die Koalition plant

Im Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss beschlossen, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Die Krankschreibung per Video soll bleiben. Außerdem soll eine Krankschreibung künftig ab dem ersten Krankheitstag Pflicht sein. Einen Gesetzentwurf gibt es dazu noch nicht. Die Telefon-AU gilt also weiter. Sag das auch deinem Team.

Krankschreibung ab Tag 1: schon heute möglich

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss ein Mitarbeiter erst ab dem vierten Krankheitstag einen Nachweis bringen. Du darfst ihn aber früher verlangen, auch schon ab dem ersten Tag. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass du dafür keinen besonderen Grund brauchst. Am besten legst du das im Arbeitsvertrag fest. Hast du einen Betriebsrat und soll die Regel für alle gelten, braucht es seine Zustimmung.

Krankmeldung und eAU

Dein Mitarbeiter muss sich sofort krankmelden. Lege fest, bis wann und auf welchem Weg, zum Beispiel per Anruf vor Schichtbeginn. Den Nachweis rufst du seit 2023 selbst bei der Krankenkasse ab, aber nur nach einer Krankmeldung. Papier gibt es weiter bei privat Versicherten, bei Minijobs im Privathaushalt und bei Ärzten ohne Kassenzulassung. Die Diagnose geht dich nichts an. Die eAU zeigt sie auch nicht.

Wenn du Zweifel hast

Eine Krankschreibung ist ein starker Beweis, aber kein unumstößlicher. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Reicht eine Krankschreibung nach einer Kündigung genau bis zum Ende der Kündigungsfrist und beginnt danach direkt ein neuer Job, kann der Beweiswert erschüttert sein. Dann muss der Mitarbeiter die Krankheit anders beweisen. Du kannst auch über die Krankenkasse den Medizinischen Dienst einschalten. Lass dich in so einem Fall beraten.

Lohnfortzahlung und Umlage U1

Du zahlst bis zu sechs Wochen weiter. Der Anspruch beginnt nach vier Wochen im Betrieb. Hast du höchstens 30 Mitarbeiter, bist du in der Umlage U1. Dann bekommst du je nach gewähltem Satz bis zu 80 Prozent des Lohns von der Krankenkasse zurück. Ist jemand im Jahr länger als sechs Wochen krank, musst du ein Gespräch zur Wiedereingliederung anbieten.

Was du jetzt tun solltest

Lege die Regel zur Krankmeldung schriftlich fest. Entscheide, ob du den Nachweis ab Tag 1 willst. Prüfe deinen Satz bei der Umlage U1. Dieses Video ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ist die telefonische Krankschreibung abgeschafft?+

Nein. Die Koalition hat die Abschaffung im Juli 2026 beschlossen, einen Gesetzentwurf gibt es aber noch nicht. Die Telefon-AU gilt weiter.

Darf ich eine Krankschreibung ab dem ersten Tag verlangen?+

Ja. Das Entgeltfortzahlungsgesetz erlaubt es, den Nachweis früher als ab Tag 4 zu verlangen. Einen besonderen Grund brauchst du laut Bundesarbeitsgericht nicht.

Brauche ich dafür die Zustimmung des Betriebsrats?+

Soll die Regel für alle oder eine Gruppe gelten, hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Im Einzelfall nicht.

Wann rufe ich die eAU ab?+

Nur wenn sich ein Mitarbeiter krankgemeldet hat. Bei privat Versicherten und bei Minijobs im Privathaushalt bleibt es bei Papier.

Darf ich nach der Diagnose fragen?+

Nein. Die Diagnose geht den Arbeitgeber nichts an. Die elektronische Krankschreibung zeigt sie auch nicht.

Was tun bei Zweifeln an einer Krankschreibung?+

Der Beweiswert kann erschüttert sein, zum Beispiel bei einer passgenauen Krankschreibung in der Kündigungsfrist. Du kannst den Medizinischen Dienst über die Krankenkasse einschalten und solltest dich beraten lassen.

Ralf Sieben persönlich kennenlernen?

Besuche ein Treffen kostenlos als Gast.

Gast werden