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Wissen für Unternehmer · Ralf erklärt, Folge 17

Steuerzinsen 2027: Verdopplung auf 3,6 % geplant

4 Minuten 3 Aufrufe

Das Wichtigste in Kürze

  • Steuerzinsen sollen ab 2027 von 0,15 % auf 0,3 % pro Monat steigen, also auf 3,6 % im Jahr (Entwurf).
  • Zinsen laufen 15 Monate nach Ende des Steuerjahres, für 2025 also ab April 2027.
  • Beispiel: 10.000 € Nachzahlung, 6 Monate Zinslauf: 180 € statt 90 €.
  • Zinsen vermeiden: Vorauszahlungen anpassen oder die erwartete Nachzahlung freiwillig vorher überweisen.
  • Bescheide kommen bei ELSTER-Konto digital. Fristen laufen trotzdem. Papier nur noch per ELSTER-Antrag.

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So funktionieren Steuerzinsen

Musst du Steuer nachzahlen, berechnet das Finanzamt nach einer Wartezeit Zinsen. Bekommst du Geld zurück, zahlt dir das Finanzamt Zinsen. Die Wartezeit beträgt 15 Monate nach Ende des Steuerjahres. Für das Jahr 2025 laufen Zinsen also ab April 2027.

Die geplante Verdopplung

Heute beträgt der Zinssatz 0,15 Prozent pro Monat, also 1,8 Prozent im Jahr. Nach dem Entwurf zum Jahressteuergesetz 2026 sollen es für Zinsen ab dem 1. Januar 2027 0,3 Prozent pro Monat sein, also 3,6 Prozent im Jahr. Begründet wird das mit den gestiegenen Marktzinsen. Die Änderung gilt für Nachzahlungen und für Erstattungen. Beschlossen ist sie noch nicht. Der Bundestag hat den Entwurf im Oktober 2026 zum ersten Mal beraten, der Bundesrat muss zustimmen.

Ein Rechenbeispiel

Du musst 10.000 Euro nachzahlen, und der Zinslauf dauert sechs Monate. Heute zahlst du 90 Euro Zinsen. Nach der neuen Regel wären es 180 Euro. Nachzahlungszinsen kannst du nicht von der Steuer absetzen. Erstattungszinsen musst du dagegen versteuern.

Der Säumniszuschlag bleibt

Zahlst du einen Bescheid zu spät, kostet das weiter ein Prozent pro angefangenem Monat. Das steigt nicht, ist aber trotzdem teuer. Zahle also pünktlich.

Wie du Zinsen vermeidest

Steigt dein Gewinn deutlich, lass deine Vorauszahlungen anpassen. Das geht mit einem Antrag beim Finanzamt. Weißt du schon, dass eine Nachzahlung kommt, kannst du freiwillig vorher zahlen. Nimmt das Finanzamt das Geld an, fallen dafür keine Nachzahlungszinsen an. Stimme das am besten mit deinem Steuerbüro ab. Ein Beispiel: Paul hatte ein starkes Jahr. Sein Steuerbüro rechnet mit 15.000 Euro Nachzahlung. Paul überweist den Betrag schon im Frühjahr und spart so die Zinsen.

Digitale Steuerbescheide

Hast du ein ELSTER-Konto, bekommst du Steuerbescheide künftig zum Abruf bereitgestellt statt per Post. Die Einspruchsfrist läuft auch dann, wenn du nicht hineinschaust. Richte dir eine Benachrichtigung per E-Mail ein und schau regelmäßig nach. Willst du weiter Papier, musst du das elektronisch über ELSTER beantragen. Ein alter Papierantrag zählt nach dem Entwurf ab Januar 2027 nicht mehr. Arbeitest du mit einem Steuerbüro, kläre, wer die Fristen im Blick hat.

Was du jetzt tun solltest

Prüfe mit deinem Steuerbüro, ob für 2025 oder 2026 eine Nachzahlung zu erwarten ist. Ist das so, überweise den Betrag früh oder lass die Vorauszahlungen erhöhen. Kontrolliere, ob dein ELSTER-Konto aktuell ist und Benachrichtigungen an eine Adresse gehen, die du täglich liest. Willst du Bescheide weiter auf Papier, stelle den Antrag rechtzeitig über ELSTER. Dieses Video ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Steuerzinsen 2027?+

Nach dem Entwurf zum Jahressteuergesetz 2026 sollen sie ab 2027 auf 0,3 Prozent pro Monat steigen, also 3,6 Prozent im Jahr. Heute sind es 1,8 Prozent.

Ab wann fallen Nachzahlungszinsen an?+

15 Monate nach Ende des Steuerjahres. Für das Jahr 2025 beginnt der Zinslauf am 1. April 2027.

Kann ich Nachzahlungszinsen absetzen?+

Nein. Nachzahlungszinsen sind nicht abziehbar. Erstattungszinsen sind dagegen steuerpflichtig.

Wie vermeide ich Nachzahlungszinsen?+

Indem du deine Vorauszahlungen anpassen lässt oder eine erwartete Nachzahlung freiwillig vor dem Bescheid überweist.

Steigt auch der Säumniszuschlag?+

Nein. Er bleibt bei einem Prozent pro angefangenem Monat.

Kommen Steuerbescheide nur noch digital?+

Wer ein ELSTER-Konto hat, bekommt Bescheide zum Abruf bereitgestellt. Papier gibt es nur noch auf Antrag über ELSTER.

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