Wissen für Unternehmer · Ralf erklärt, Folge 14
Gebäudemodernisierungsgesetz: Was nach dem Heizungsgesetz gilt
Das Wichtigste in Kürze
- Die 65-%-Pflicht und die Tauschpflicht nach 30 Jahren sind gestrichen. Die Heizung ist frei wählbar.
- Bio-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen im Bestand: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040.
- Vermieter tragen bei neuer fossiler Heizung ab 2028 die Hälfte von CO2-Kosten und Gas-Netzentgelten.
- Betriebsgebäude: Gebäudeautomation ab 70 kW bis Ende 2029, Inspektion von Klimaanlagen ab 12 kW, Solarpflicht im Neubau über 250 m².
- Förderung: 30 % Grundförderung, Bonus für Selbstnutzer sinkt ab Februar 2027. Antrag vor dem Auftrag.
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Ralf Sieben · Expertennetzwerk
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Zum Profil von ExpertennetzwerkWas sich geändert hat
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz, das oft Heizungsgesetz genannt wurde. Die wichtigste Änderung: Die Pflicht, dass eine neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen muss, ist gestrichen. Du darfst die Heizung wieder frei wählen. Auch eine neue Gas- oder Ölheizung ist erlaubt. Die Pflicht, alte Kessel nach 30 Jahren zu tauschen, entfällt ebenfalls.
Die Bio-Treppe
Wer nach dem 29. Juli 2026 eine neue Gas- oder Ölheizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss später einen Anteil Biogas, Bioöl oder Wasserstoff nutzen. Ab 2029 sind es 10 Prozent, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent. Bio-Brennstoffe sind teurer als fossile. Rechne das deshalb vor dem Kauf mit ein. Bis 2034 gibt es Ausweichwege, zum Beispiel eine Hybridheizung mit Wärmepumpe oder eine Solaranlage für Warmwasser.
CO2-Preis
Der CO2-Preis bleibt 2027 bei höchstens 65 Euro pro Tonne. Ab 2028 startet der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr, dann ohne festen Deckel.
Was Vermieter wissen müssen
Baut ein Vermieter eine neue Gas- oder Ölheizung ein, trägt er ab 2028 die Hälfte der CO2-Kosten und der Gas-Netzentgelte. Ab 2029 kommt ein Teil der Mehrkosten für Bio-Brennstoffe dazu. Bei einer Wärmepumpe fällt das weg. Für alle anderen Heizungen gilt beim CO2-Preis weiter das bisherige Stufenmodell.
Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung gibt es weiter. Sie löst aber keine Pflicht für deine Heizung mehr aus. Ein Blick hinein lohnt sich trotzdem, etwa wenn bei dir Fernwärme geplant ist.
Pflichten für Betriebsgebäude
Haben Heizung, Lüftung und Klimaanlage zusammen mehr als 70 Kilowatt, brauchst du bis Ende 2029 eine Gebäudeautomation, soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar. Klimaanlagen ab 12 Kilowatt Kälteleistung müssen regelmäßig von einer Fachperson geprüft werden. Wer ab 2027 ein Betriebsgebäude über 250 Quadratmeter neu baut, braucht eine Solaranlage.
Für Heizungsbauer
Die Pflichtberatung vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung ist weggefallen. Trotzdem lohnt es sich, Kunden auf die Bio-Treppe hinzuweisen und das schriftlich festzuhalten.
Förderung
Für den Heizungstausch gibt es weiter 30 Prozent Grundförderung. Für Selbstnutzer kommt ein Bonus von 16 Prozent dazu, der ab Februar 2027 jedes halbe Jahr sinkt. Stelle den Antrag früh und immer, bevor der Auftrag vergeben ist. Gegen das Gesetz läuft eine Verfassungsbeschwerde, und für 2028 ist eine Quote für grünes Gas geplant. Dieses Video ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Energieberatung.
Häufige Fragen
Ist das Heizungsgesetz abgeschafft?+
Es wurde durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt, das seit dem 29. Juli 2026 gilt. Die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen ist gestrichen.
Darf ich wieder eine Gasheizung einbauen?+
Ja. Wer eine neue Gas- oder Ölheizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss aber ab 2029 einen steigenden Anteil Bio-Brennstoff nutzen.
Was ist die Bio-Treppe?+
Der Pflichtanteil an Biogas, Bioöl oder Wasserstoff für neue fossile Heizungen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.
Was ändert sich für Vermieter?+
Bei einer neuen Gas- oder Ölheizung tragen Vermieter ab 2028 die Hälfte der CO2-Kosten und der Gas-Netzentgelte. Ab 2029 kommt ein Teil der Bio-Mehrkosten dazu.
Welche Pflichten gelten für Betriebsgebäude?+
Gebäudeautomation bei mehr als 70 Kilowatt bis Ende 2029, Inspektion von Klimaanlagen ab 12 Kilowatt und eine Solaranlage beim Neubau über 250 Quadratmeter ab 2027.
Welche Förderung gibt es für den Heizungstausch?+
30 Prozent Grundförderung, dazu für Selbstnutzer ein Bonus von 16 Prozent, der ab Februar 2027 halbjährlich sinkt. Der Antrag muss vor dem Auftrag gestellt werden.
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